Der Erwerb einer Eigentumswohnung in der Schweiz und insbesondere in dicht besiedelten Gebieten gilt trotz Warnungen vor einer Immobilienblase weiterhin als gute Investition.1 Damit verwirklicht sich die Absicht des Gesetzgebers bei der schweizweiten Einführung des Stockwerkeigentums am 1. Januar 19652: Die Eigentumswohnung sollte eine Wertanlage sein.3 Darüber hinaus sollte Stockwerkeigentum Familien und dem Mittelstand den Kauf von Wohneigentum auch in Gebieten mit hohen Bodenpreisen ermöglichen.4
Der Trend hin zum Stockwerkeigentum scheint anzuhalten und widerspiegelt sich in den statistischen Erhebungen über die letzten 20 Jahre. Von den 227 000 Wohnungen, die in der Schweiz in den Jahren 1990 bis 2000 neu erstellt wurden, waren über zwei Drittel Eigentumswohnungen.5 Die Zahl der Eigentumswohnungen nahm von 878 000 im Jahr 1990 um 19% auf 1 047 000 im Jahr 2000 zu.6 Für die Zeit nach dem Jahr 2000 fehlen gesamtschweizerische Statistiken, das zürcherische statistische Amt hat im Jahr 2010 aber festgestellt, dass die im Kanton Zürich neu erstellten Eigentumswohnungen seit dem Jahr 2000 bis zum Jahr 2009 sogar um 53% zugenommen haben.7
Das Institut des Stockwerkeigentums war bei seiner Einführung 1965 indes nicht unumstritten. Gegner verwiesen auf die Erfahrungen mit kantonalem Stockwerkeigentum8 und behaupteten, Stockwerkeigentum sei eine Quelle von Streitigkeiten.9 Der Streit unter den Stockwerkeigentümern führe dazu, dass notwendige Instandhaltungsarbeiten am Gebäude unterblieben, oder die Arbeiten würden nach langwierigen Auseinandersetzungen nur in ungenügender Weise vorgenommen. Letztlich würden die Gebäude verfallen.10
Angesichts der Tatsache, dass Reparaturen und Ausbesserungen zur Instandhaltung eines Gebäudes irgendwann nicht mehr genügen11 und dass die ersten im Stockwerkeigentum erstellten Gebäude heute, bald 50 Jahre nach der Stockwerkeigentumsnovelle, ein Alter aufweisen, in dem sich die Frage nach einer umfassenden Renovation stellt12, soll nachfolgend die rechtliche Durchführbarkeit einer solchen Renovation untersucht werden. Weiter soll untersucht werden, ob sich der Erwerb von Stockwerkeigentum vor dem Hintergrund einer irgendwann notwendigen Renovation wirtschaftlich lohnt und ob sich die Idee des Gesetzgebers, mit dem Stockwerkeigentum ein Investitionsobjekt für Familien und den Mittelstand zu schaffen, verwirklicht hat.